Staatsoberhäupter
In einigen Staaten, wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in der Türkei, fallen diese beiden Rollen in einem Amt und in einer Person zusammen. In den Verfassungen der meisten Staaten sind jedoch beide Rollen getrennt: Das Staatsoberhaupt ist das höchste Amt eines Staates und hat überwiegend repräsentative Funktionen. Er repräsentiert den Staat nach innen und außen, und hat meist eher eine symbolische Macht und Funktion. Das Staatsoberhaupt, ob Monarch(in) des Vereinigten Königreichs oder Bundespräsident Deutschlands, muss formal in Staatsämter ernennen oder Gesetze ausfertigen, damit sie gültig werden.
Regierungschefs werden in der Regel entsprechend parlamentarischer Mehrheiten und Wahlen vom Staatsoberhaupt ernannt. Sie haben eine geringere formale Stellung in der staatlichen Ämterhierarchie, dafür mehr politischen Spielraum und mehr "Macht". Sie leiten ihre Regierung und setzen Gesetze der Legislative um.
Staatsoberhäupter haben in der Regel längere Amtszeiten. Dafür gibt es mindestens drei Gründe:
- Sie haben weniger faktische Macht. Staatsoberhäupter, wie englische Monarchen oder der frühere Reichspräsident vor 1934, hatten früher mehr Macht Diese haben sie durch verschiedene Prozesse verloren. Geblieben sind ihnen repräsentative Aufgaben. Eine lange Amtszeit, die meist auch festgeschrieben ist, schadet der Stabilität des politischen Systems daher nicht.
- Staatsoberhäupter werden meist (recht) unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten bestimmt. In Deutschland wird der Bundespräsident sehr indirekt, über die Bundesversammlung, gewählt und in Erbmonarchien überhaupt nicht.
- Im Gegensatz zu Regierungschefs können Staatsoberhäupter oft nur schwierig wieder aus dem Amt entfernt werden.